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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Michaelisaufnahmevertrag

(Stand April 2020)

Bitte hier die AGB als PDF downloaden

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie aller für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Michaelis.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Michaelis in Textform, wobei § 540 Abs. 1 S. 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme einer Buchungsanfrage durch die Michaelis GmbH (nachfolgend auch als »Michaelis« bezeichnet) zustande. Dem Michaelis steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.2 Vertragspartner sind das Michaelis und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden gebucht, haftet er dem Michaelis gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Michaelis eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3 Alle Ansprüche gegen das Michaelis verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadenersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern Letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Das Michaelis ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Michaelis zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Michaelis beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Michaelis verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben, die nach dem Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel die Gästetaxe. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das Michaelis kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Michaelis oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Michaelis angemessen erhöht.
3.5 Rechnungen des Michaelis sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ist zwischen dem Kunden und dem Michaelis »Zahlung auf Rechnung« vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.6 Bei Zahlungsverzug ist das Michaelis berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Michaelis bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.7 Das Michaelis ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
3.8 In begründeten Fällen, zum Beispiel bei einem Zahlungsrückstand des Kunden oder einer Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Michaelis berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziff. 3.7 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.9 Das Michaelis ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziff. 3.7 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziff. 3.7 und/oder Ziff. 3.8 geleistet wurde.
3.10 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Michaelis aufrechnen oder verrechnen.
3.11 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Michaelis

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Michaelis geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag oder in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Michaelis der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
4.2 Sofern zwischen dem Michaelis und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Michaelis auszulösen.
4.3 Bei einer Individualbuchung (1 bis 5 Zimmer pro Nacht) kann der Kunde bis zu 7 Tage vor dem geplanten Aufenthalt kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Bei späteren Stornierungen und Nichtinanspruchnahme der Leistung ist das vereinbarte Entgelt unter Berücksichtigung der Regelungen unter Ziff. 4.5 zu zahlen.
4.4 Bei der Buchung von Zimmerkontingenten (mehr als 6 Zimmer pro Nacht) kann der Kunde einen Teil des Zimmerkontingents kostenfrei stornieren:

Zeitpunkt der Stornierung Anteil des Kontingents, der kostenfrei zurückgegeben werden kann
Stornierung bis 10 Wochen vor der Anreise.  50 % des Kontingents pro Nacht
Stornierung bis 6 Wochen vor der Anreise.  25 % des Kontingents pro Nacht
Stornierung bis 4 Wochen vor der Anreise.  10 % des Kontingents pro Nacht

Für nicht kostenfrei stornierbare und nicht in Anspruch genommene Zimmer ist das vereinbarte Entgelt unter Berücksichtigung der Regelungen unter Ziff. 4.5 zu zahlen.
4.5 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Michaelis einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Michaelis den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Michaelis hat die Einnahme aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Michaelis den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. Rücktritt des Michaelis

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Michaelis in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Michaelis mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Michaelis mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziff. 3.6 und/oder Ziff. 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Michaelis gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Michaelis ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Michaelis berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Michaelis nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Michaelis begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Michaelis in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass die dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Michaelis zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen Ziff. 1.2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Michaelis begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

6. Zimmerbereitstellung, -Übergabe und Rückgabe

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Michaelis spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Michaelis aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Michaelis kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7. Haftung des Michaelis

7.1 Das Michaelis haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Michaelis beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Michaelis steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziff. 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Michaelis auftreten, so wird das Michaelis bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Michaelis gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das heißt, bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens bis zu einem Betrag in Höhe von 3.500,00 €, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu einem Betrag in Höhe von 800,00 €. Das Michaelis empfiehlt die Nutzung des Michaelis- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 € oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 € einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Michaelis.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Michaelisgarage oder auf dem Michaelisparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Michaelisgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Michaelis nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziff. 7.1 Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Michaelis mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Michaelis kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Michaelis haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziff. 7.1, Sätze 1 bis 4.

8. WLAN-Nutzung

8.1 Das Michaelis stellt den Kunden einen kostenlosen Internetzugang zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch auf ununterbrochene Benutzung und/oder eine bestimmte Geschwindigkeit des Internetzugangs gegenüber dem Michaelis bestehen nicht.
8.2 Der Kunde bzw. Nutzer verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung des Internets die geltenden Gesetze und guten Sitten einzuhalten. Er verpflichtet sich, keine Inhalte zu verbreiten oder abzurufen, die gegen urheberrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verstoßen oder sittenwidrig sind, insbesondere
- keine verfassungsfeindlichen, rassistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalte zu verbreiten oder abzurufen, kein urheberrechtlich geschütztes Material abzurufen, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen,
- keine Filesharing-Programme zu installieren oder zu nutzen.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtungen durch den Kunden bzw. Nutzer ist das Michaelis berechtigt, den Zugang sofort zu sperren. Die Geltendmachung eines Schadenersatzes durch das Michaelis bleibt vorbehalten. Das Michaelis weist den Kunden bzw. den Nutzer ausdrücklich darauf hin, dass die Zurverfügungstellung von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet eine Straftat darstellt; auch das Abrufen kann bereits eine Straftat darstellen.
8.3 Der Kunde bzw. Nutzer verpflichtet sich weiterhin, zum Zwecke des WLAN-Zugangs erhaltene Passwörter geheim zu halten.
8.4 Das Michaelis weist den Kunden bzw. Nutzer darauf hin, dass dieser selbst für den Schutz seines Endgerätes vor schadhaften Programmen oder Eindringversuchen aus dem Internet sowie für die Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen hat.
8.5 Das Michaelis haftet nicht für etwaige Schäden, die dem Kunden bzw. Nutzer durch die Nutzung des Internet-Zugangs entstehen; ausgenommen sind Schäden, die durch das Michaelis vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.

9. Datenschutz

9.1 Das Michaelis erhebt, verarbeitet und nutzt die erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zum Zwecke der Erfüllung des Vertragsverhältnisses. Das Michaelis ist berechtigt, die personenbezogenen Daten an Dritte weiterzugeben, soweit die zur Erbringung der vertraglichen Leistungen des Michaelis erforderlich ist. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
10.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Leipzig. Sofern der Kunde die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Leipzig.
10.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
10.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Michaelis darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten (»OS-Plattform«) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Michaelis nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
10.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

(Stand März 2020)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Hotel Michaelis GmbH (nachfolgend auch als »Michaelis« bezeichnet) zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Hochzeiten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Michaelis.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder eines sonstigen Mietgegenstandes sowie deren Nutzung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen sowie zur Nutzung für politische Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Michaelis. § 540 Abs. 1 S. 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist. In jedem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, im Vertrag bzw. in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene allgemeine Pflichten etwaigen Dritten aufzuerlegen, denen er die Räume überlässt, und diese Dritte auf im Rahmen eines Mietverhältnisses allgemein bestehende Sorgfaltspflichten, insbesondere zur schonenden Behandlung der Mietsache, hinzuweisen.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

2.1 Der Veranstaltungsvertrag kommt durch Annahme des vom Michaelis abgegebenen Angebots durch den Kunden zustande.
2.2 Vertragspartner sind das Michaelis und der Kunde. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Michaelis eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
2.3 Alle Ansprüche gegen das Michaelis verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Michaelis beruhen.
2.4 Der Kunde ist verpflichtet, das Michaelis unaufgefordert, spätestens bei Vertragsschluss, darüber aufzuklären, ob die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Michaelis in der Öffentlichkeit zu gefährden.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Das Michaelis ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Michaelis zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Michaelis zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Michaelis an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein, wenn nicht anders ausgewiesen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich die gesetzliche Umsatzsteuer nach Vertragsschluss, so behält sich das Michaelis das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer erhöht hat. Erhöht sich in diesem Zeitraum der von Michaelis allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % erhöht werden.
3.3 Rechnungen des Michaelis sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ist zwischen dem Kunden und dem Michaelis »Zahlung auf Rechnung« vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.4 Bei Zahlungsverzug ist das Michaelis berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Michaelis bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.5 Das Michaelis ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel bei einem Zahlungsrückstand des Kunden oder einer Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Michaelis berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziff. 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.7 Das Michaelis ist ferner berechtigt, zu Beginn und während der Veranstaltung vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziff. 3.5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziff. 3.5 und/oder Ziff. 3.6 geleistet wurde.
3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Michaelis aufrechnen oder verrechnen.
3.9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistungen

4.1 Der Kunde kann ergänzend zu seinen gesetzlichen Rücktrittsrechten von dem geschlossenen Veranstaltungsvertrag zurücktreten, soweit dies in dem Veranstaltungsvertrag schriftlich vereinbart wurde oder ihm dies auf Grundlage der folgenden Bestimmungen gewährt wird.
4.2 Handelt es sich bei der Veranstaltung nach dem Veranstaltungsvertrag um ein Seminar, eine Tagung eine Konferenz oder eine andere unternehmerisch geprägte Veranstaltung eines Unternehmers gem. § 14 BGB mit gem. Veranstaltungsvertrag maximal 100 vorgesehenen Teilnehmern, kann der Kunde bis 6 Wochen vor dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungstermin kostenfrei zurücktreten. Tritt der Kunde erst zwischen der 6. und 4. Woche vor dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungstermin zurück, ist das Michaelis berechtigt, zuzüglich zur Raummiete gemäß Ziff. 4.6 50% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei einem Rücktritt zwischen der 4. und der 2 Woche 80%, bei jedem späteren Rücktritt 90% des Speisenumsatzes.
War die Raummiete im Vertrag nicht gesondert vereinbart, sondern anteilig in einer Tagungspauschale enthalten, ist das Michaelis berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 6. und der 4. Woche vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 15 %, zwischen der 4 und der 2. Woche 60% bei jedem späteren Rücktritt 90 % der Tagungspauschale pro geplantem Teilnehmeranzahl in Rechnung zu stellen.
Das Michaelis hat sich in jedem Fall erzielte anderweitige Einkünfte, die es ohne die Stornierung nicht erzielt hätte, entgegenrechnen zu lassen.
4.3 Bei allen sonstigen Veranstaltungen, wie z.B. auch Hochzeiten, kann der Kunde bis 180 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungstermin kostenfrei zurücktreten. Tritt der Kunde erst zwischen dem 120. und 91. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungstermin zurück, ist das Michaelis berechtigt, zuzüglich zur Raummiete gemäß Ziff. 4.6 weitere 10% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei einem Rücktritt zwischen dem 90. und 31. Tag 60%, bei jedem späteren Rücktritt 90% des Speisenumsatzes. Bei einem Rücktritt zwischen dem 180. und 120. Tag erfolgt im Hinblick auf die Speisen mithin keine Berechnung.
4.4 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menüpreis x Teilnehmeranzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü oder Büfett des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.5 Der Abzug ersparter Aufwendungen des Michaelis ist durch die vorstehenden Nummern 4.2 bis 4.6 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4.6 Ist ein Recht zum kostenfreien Rücktritt nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Recht zum kostenfreien Rücktritt und stimmt das Michaelis einer kostenfreien Vertragsaufhebung nicht zu, so ist die im Veranstaltungsvertrag ausgewiesene Raummiete auch dann zu zahlen, wenn die Veranstaltungsräume nicht in Anspruch genommen werden. Das Michaelis wird sich Einnahmen aus einer etwaigen anderweitigen Vermietung der Veranstaltungsräume vollständig anrechnen lassen. Ist eine anderweitige Vermietung der Veranstaltungsräumlichkeiten nicht möglich, wird sich das Michaelis eine Pauschale in Höhe von 10 % der vertraglich vereinbarten Raummiete für ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Die Geltendmachung höherer ersparter Aufwendungen bleibt dem Vertragspartner vorbehalten.

5. Rücktritt des Michaelis

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Michaelis in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Michaelis mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Michaelis mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziff. 3.5 und/oder Ziff. 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Michaelis gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Michaelis ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Michaelis berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Michaelis nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, der Veranstaltungszweck, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Michaelis begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Michaelis in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass die dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Michaelis zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen Ziff. 1.2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt.
- der Kunde seiner Verpflichtung aus Ziff. 2.3 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachkommt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Michaelis begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

6. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Michaelis bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl mitzuteilen. Die endgültige Teilnehmerzahl ist vom Kunden spätestens 5 Werktage vor dem Veranstaltungstermin in Textform mitzuteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% bedarf der Zustimmung des Michaelis.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom Michaelis bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüberhinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmeranzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.3 Im Fall einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl bei der Abrechnung berücksichtigt.
6.4 Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Michaelis berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.5 Verschieben sich ohne vorherige Zustimmung des Michaelis die vereinbarten Anfangs- und/oder Endzeiten, kann das Michaelis angemessene zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, dass Michaelis trifft ein Verschulden.

7. Mitbringen von Speisen und Getränken

7.1 Der Kunde darf Speisen und Getränke zur Veranstaltung grundsätzlich nur dann mitbringen, wenn das Michaelis dem zuvor schriftlich zugestimmt hat. Die Zustimmung kann von der Zahlung eines Betrags zur Deckung der Gemeinkosten abhängig gemacht werden.

8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

8.1 Soweit das Michaelis für den Kunden auf dessen Veranstaltung technische und sonstige Einrichtungen beschafft, handelt das Michaelis im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Michaelis von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Michaelis bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Michaelis gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Michaelis diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Michaelis pauschal erfassen und berechnen. Elektrogeräte dürfen nur in dem Umfang an das vorhandene Leitungsnetz angeschlossen werden, als die zulässige Belastung, über die sicher der Kunde im Zweifel vorab zu erkundigen hat, nicht überschritten wird.
8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Michaelis berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Michaelis eine Anschlussgebühr verlangen.
8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Michaelis ungenutzt, kann das Michaelis im Einzelfall eine Ausfallvergütung berechnen.
8.5 Störungen an vom Michaelis zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Michaelis diese Störungen nicht zu vertreten hat.
8.6 Das Michaelis vermittelt für den Kunden auf Wunsch einen in der Regel kostenpflichtigen Internetzugang. Das Michaelis ist lediglich Zugangsvermittler, ein Rechtsanspruch auf ununterbrochene Benutzung und/oder eine bestimmte Geschwindigkeit des Internetzugangs gegenüber dem Michaelis besteht nicht. Das Michaelis tritt insoweit seine jeweiligen Erfüllungsansprüche gegenüber dem Dienstanbieter an Erfüllung statt an den Kunden ab. Die Benutzung des WLANs erfolgt nach Übergabe der Zugangsdaten an den Kunden.
8.7 Der Kunde bzw. Nutzer verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung des Internets die geltenden Gesetze und die guten Sitten einzuhalten. Er verpflichtet sich, keine Inhalte zu verbreiten oder abzurufen, die gegen urheberrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verstoßen oder sittenwidrig sind, insbesondere
- keine verfassungsfeindlichen, rassistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalte zu verbreiten oder abzurufen,
- kein urheberrechtliche geschütztes Material abzurufen, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen,
- keine Filesharing-Programme zu installieren oder zu nutzen.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtungen durch den Kunden bzw. Nutzer ist das Michaelis berechtigt, den Zugang sofort zu sperren. Die Geltendmachung eines Schadenersatzes durch das Michaelis bleibt vorbehalten. Das Michaelis weist den Kunden bzw. den Nutzer ausdrücklich darauf hin, dass die Zurverfügungstellung von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet eine Straftat darstellt; auch das Abrufen kann bereits eine Straftat darstellen.
8.8 Der Kunde bzw. Nutzer verpflichtet sich weiterhin die erhaltenen Zugangsdaten geheim zu halten.
8.9 Das Michaelis weist den Kunden bzw. Nutzer darauf hin, dass dieser selbst für den Schutz seines Endgerätes vor schadhaften Programmen oder Eindringversuchen aus dem Internet sowie für die Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen hat. Das Michaelis haftet nicht für etwaige Schäden, die dem Kunden durch die Nutzung des Internet-Zugangs entstehen; ausgenommen sind Schäden, die durch das Michaelis vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.

9. Verwertungsgesellschaften

9.1 Das Michaelis weist den Kunden darauf hin, dass bei musikalischer Begleitung einer Veranstaltung durch eine Band, einen Discjockey oder Ähnlichem eine Anmeldung bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vorgenommen werden muss. Die Anmeldungsverpflichtung obliegt ausdrücklich dem Kunden. Der Kunde stellt das Michaelis ausdrücklich von dieser Anmeldeverpflichtung und von jedweder Haftung in diesem Zusammenhang, insbesondere für eventuell anfallende Kosten, frei. Der Kunde wird auf die Möglichkeit, sich unter www.gema.de zu informieren, hingewiesen.

10. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

10.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Michaelis. Das Michaelis übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, ach nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Michaelis. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
10.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Michaelis ist berechtigt, hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Michaelis berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind das Aufstellen und Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Michaelis abzustimmen.
10.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind beim Ende der Veranstaltung unverzüglich aus den Veranstaltungsräumen zu entfernen und dürfen auch nicht an sonstigen öffentlich zugänglichen Stellen des Michaelis – sei es auch nur vorübergehend – abgestellt werden. Unterlässt der Kunde die Beräumung der Veranstaltungsräume, darf das Michaelis die Entfernung und Lagerung zu Lasten und auf Gefahr des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Michaelis für die Dauer des Verbleibens die vereinbarten Bereitstellungskosten und Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Michaelis der eines höheren Schadens vorbehalten.

11. Haftung des Michaelis

11.1 Das Michaelis haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Michaelis beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Michaelis steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziff. 11 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Michaelis auftreten, so wird das Michaelis bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
11.2 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Michaelisgarage oder auf dem Michaelisparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Michaelisgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Michaelis nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziff. 11.1 Sätze 1 bis 4.
11.3 Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden werden mit der verkehrsüblichen Sorgfalt behandelt. Das Michaelis übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf ausdrücklichen Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Im Übrigen gilt Ziff. 11.1 Sätze 1 bis 4.

12. Haftung des Kunden und sonstige Pflichten

12.1 Der Kunde haftet gegenüber dem Michaelis für alle über die übliche Abnutzung hinausgehenden Beschädigungen und Verluste an den Veranstaltungsräumlichkeiten, insbesondere auch für die enthaltenen Ausstellungsstücke, ohne Rücksicht darauf, ob diese durch ihn, seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Beauftragte oder Gäste, die auf Veranlassung des Kunden hiermit in Berührung kommen.
12.2 Etwaige im Veranstaltungsort stehende Fahrzeuge sind ausschließlich zur Anschauung. Das Betreten der Absperrungen vor den Fahrzeugen ist nicht gestattet.
12.3 Etwaige Beschädigungen jeglicher Art an der Mietsache oder den Ausstellungsstücken müssen umgehend gegenüber dem Michaelis schriftlich gemeldet werden.
12.4 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass jeglicher Abfall entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen über Trennung und sonstige Behandlung vorschriftsmäßig entsorgt wird. Hinterlässt der Veranstalter dem zuwider Abfall, ist das Michaelis berechtigt, die Kosten der vorschriftsmäßigen Entsorgung sowie einer damit evtl. verbundenen besonderen Reinigung der Räume dem Veranstalter in Rechnung zu stellen.
12.5 Der Einsatz externer Sicherheitsdienste bedarf der vorherigen Zustimmung des Michaelis.
12.6 Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Veranstalter rechtzeitig und auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
12.7 Das Michaelis kann bei begründetem Anlass die Stellung angemessener Sicherheiten verlangen.
12.8 Werbevorrichtungen und sonstige Schilder, Transparente etc. dürfen im Bereich des Mietobjektes (innerhalb und außerhalb der Mieträume) nur mit vorher einzuholender schriftlicher Erlaubnis des Michaelis angebracht werden. Derartige Vorrichtungen sind innerhalb der vereinbarten Mietzeit wieder zu entfernen.
12.9 Der Kunde hat bei den Veranstaltungen die zulässigen Immissionsschutzrichtwerte der Nachbarschaft und die jeweils bestehende Polizeiverordnung zum Schutz vor Lärmbelästigung einzuhalten. Etwaige Schadenersatzansprüche die aus Verstößen gegen die Immissionsschutzrichtwerte oder der bestehenden Polizeiverordnung entstehen, treffen ausschließlich den Kunden.
12.10 Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern, die Verwendung von Konfetti sowie das Aufbauen von Hüpfburgen und vergleichbaren Aufbauten ist nur mit vorher einzuholender schriftlicher Erlaubnis des Michaelis gestattet.

13. Corporate Identity

13.1 Der vollständige Name des Michaelis lautet »Hotel Michaelis GmbH«. Der Kunde ist bei Angaben zum Veranstaltungsort verpflichtet, die korrekte Namensführung zu beachten.
13.2 Das Bild-, Foto- und Filmmaterial sowie das Logo des Michaelis sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Michaelis gestattet.

14. Datenschutz

14.1 Das Michaelis erhebt, verarbeitet und nutzt die erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zum Zwecke der Erfüllung des Vertragsverhältnisses. Das Michaelis ist berechtigt, die personenbezogenen Daten an Dritte weiterzugeben, soweit die zur Erbringung der vertraglichen Leistungen des Michaelis erforderlich ist. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
15.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Leipzig. Sofern der Kunde die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Leipzig.
15.3 Es gilt das deutsche Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Eventcatering

(Stand März 2020)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die die Erbringung von Cateringleistungen (Herstellung und Lieferung von Speisen und Getränken, Bereitstellung von Personal) durch die Hotel Michaelis GmbH (nachfolgend auch als »Michaelis« bezeichnet) zum Gegenstand haben.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Angebot, Vertragsschluss, -partner

2.1 Alle Angebote des Michaelis sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Annahmeerklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Michaelis. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
2.3 Vertragspartner sind das Michaelis und der Kunde. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Michaelis eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.

3. Leistungsumfang

3.1 Die Leistungen des Michaelis umfassen alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung des in Auftrag gegebenen Caterings erforderlich sind. Hiervon ausgenommen sind sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit einer ausreichenden Strom- und Wasserversorgung. Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten Strom- und Wasseranschlüsse (Zu- und Ableitungen, inkl. Abwasser) bis zum Stromverteiler bzw. Wasserhydranten bereitzustellen. Das Michaelis ist lediglich für die Unterverteilung der Strom- und Wasseranschlüsse bis zu den Endgeräten zuständig. Die Verbrauchskosten, d.h. die Kosten für den anfallenden Strom- und Wasserverbrauch im Rahmen des Caterings, trägt der Kunde. Dem Michaelis ist es gestattet, die Ausführung des Auftrages an Subunternehmer zu übertragen. Der Leistungsgegenstand wird im Einzelnen durch den Vertrag bestimmt.
3.2 Sofern einzelne Artikel des Leistungssortiments, auch aufgrund saisonaler Veränderungen, vorübergehend nicht lieferbar sind, ist das Michaelis nach Abstimmung mit dem Kunden berechtigt, einen Austausch gegen mindestens gleichwertige Ware vorzunehmen, die der vertraglich vereinbarten Leistung in ihrem Qualitätsniveau und Beschaffenheit entspricht.
3.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, gewünschte Veränderungen hinsichtlich des Leistungsumfangs spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Textform mitzuteilen.

4. Lieferung

4.1 Liefertermine und Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
4.2 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Leistung aus anderen von ihm zu vertretenden Gründen, so ist das Michaelis berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Ersatz der Mehraufwendungen (z.B. für Transport- und Lagerkosten) zu verlangen.
4.3 Das Michaelis wird von der Lieferverpflichtung frei, soweit das Michaelis an der Erfüllung durch ein außerhalb der Kontrolle des Michaelis liegendes Ereignis gehindert wird, einschließlich Streik, Krieg, Naturkatastrophen, politische Ereignisse, Epidemien, behördliche Anordnungen oder Verfügungen sowie sonstige Ereignisse, die nicht vom Michaelis zu vertreten sind.
4.4 Wird das Michaelis gemäß Ziff. 4.4 von seiner Lieferverpflichtung frei, so erwachsen dem Kunden daraus weder Rücktritts- noch Kündigungsrechte noch sonstige Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, gegenüber dem Michaelis. Insbesondere ist ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit dem Michaelis oder einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zur Last fällt und ferner nicht, soweit sich die Ansprüche auf eine Verletzung der Rechtsgüter Leben, Körper oder Gesundheit beziehen.

5. Gefahrübergang (bei der Lieferung von Speisen und Getränken)

5.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der gelieferten Speisen und Getränke geht mit der Übergabe auf den Vertragspartner über.
5.2 Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der gelieferten Speisen und Getränke bereits mit deren Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über.
5.3 Versendet das Michaelis Speisen, Getränke oder Veranstaltungsequipment mittels eigener Fahrzeuge an den Vertragspartner, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Ankunft am Bestimmungsort des Vertragspartners auf diesen über.
5.4 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Vertragspartner sich im Annahmeverzug befindet. Die durch die Lagerung entstehenden Kosten sind in diesen Fällen ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft vom Vertragspartner zu tragen. Das Michaelis ist berechtigt, nach Ablauf einer angemessen gesetzten Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen.
5.5 Geschirr, Bestecke, Gläser, Tische, Stühle, Küchengeräte, Wärmeplatten etc. bleiben unabhängig davon ob sie kostenlos oder gegen ein Nutzungsentgelt vom Michaelis zur Verfügung gestellt wurden, Eigentum des Michaelis. Alle Gegenstände sind nach Beendigung der vorgesehenen Nutzung an das Michaelis zurückzugeben. Verluste und Beschädigungen gehen zu Lasten des Kunden und werden vom Michaelis mit der Schlussrechnung in Höhe der Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.

6. Haftung für Mängel

6.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.
6.2 Grundlage der Mängelhaftung ist die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt.
6.3 Ist der Kunde Unternehmer, setzen seine Mängelansprüche voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 Abs. 2 HGB) nachkommt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel unverzüglich anzuzeigen.
6.4 Bei Vorliegen eines Mangels kann das Michaelis zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Michaelis durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache.

7. Haftung im Übrigen

7.1 Das Michaelis haftet nur für Schäden, deren Schadensursache auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf einer zumindest fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruht. Als Kardinalpflichten gelten solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, auf deren Einhaltung der Vertragspartner daher vertraut und auch vertrauen darf und/oder Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Bei Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.2 Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit soweit der Lizenzgeber ausnahmsweise eine Garantie übernommen hat. Darüber hinaus bleibt die Haftung gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlich zwingenden produkthaftungsrechtlichen Vorschriften unberührt.

8. Preise und Zahlungsmodalitäten

8.1 Alle genannten Preise sind Nettopreise, solange sie nicht ausdrücklich als Bruttopreise gekennzeichnet sind, und verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Steuern.
8.2 Das Michaelis ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 80% des vertraglich vereinbarten Entgelts zu verlangen. Diese ist 2 Wochen vor Lieferung/Veranstaltungsbeginn zu entrichten.
8.3 Forderungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung und Lieferung zur Zahlung fällig.
8.4 Bei Zahlungsverzug ist das Michaelis berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Michaelis bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
8.5 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Michaelis aufrechnen oder verrechnen.
8.6 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

9. Stornierung durch den Kunden

9.1 Sofern der Kunde aus einem Grund kündigt, zurücktritt bzw. storniert, den das Michaelis nicht zu vertreten hat, kann das Michaelis wahlweise die konkret entstandenen Kosten oder Vergütungsansprüche geltend machen, oder die Vergütung pauschal, orientiert an einem typischerweise erfolgten Aufwand im Verhältnis zum Fortschreiten der Leistungen wie folgt abrechnen, soweit nichts anderes vereinbart ist:
- bei einer Stornierung bis 14 Werktage vor dem Liefertermin 25% der vereinbarten Vergütung und Kosten,
- bei einer Vertragsaufhebung bis 7 Werktage vor dem Liefertermin 50% der vereinbarten Vergütung und Kosten,
- bei einer Vertragsaufhebung bis 3 Werktage vor dem Liefertermin 75% der vereinbarten Vergütung und Kosten,
- danach wird die vertraglich vereinbarte Vergütung geschuldet.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

10. Kündigung durch das Michaelis

10.1 Das Michaelis ist zu einer Kündigung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags ohne Einhaltung einer Frist berechtigt, soweit ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt für das Michaelis insbesondere vor wenn,
- der Kunde die vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht erbringt
- das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wird.
Soweit das Michaelis von dem vorgenannten Kündigungsrecht Gebrauch macht, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche durch die Kündigung entstandenen Schäden zu ersetzen.

11. Änderung der Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit

11.1 Der Kunde verpflichtet sich, dem Michaelis bis spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn/Lieferzeitpunkt die garantierte Teilnehmerzahl für die Bewirtung schriftlich mitzuteilen. Die Zahl bildet die Abrechnungsgrundlage. Eine Unterschreitung der gemeldeten Zahl bleibt unberücksichtigt. Eine Anpassung der Vergütung erfolgt nicht.
11.2 Im Falle der Überschreitung der Teilnehmerzahl, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
11.3 Bei einer Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Michaelis berechtigt, die vereinbarten Preise neue festzusetzen.
11.4 Verschieben sich die vereinbarten Zeiten hinsichtlich des Beginns oder des Endes der Veranstaltung und stimmt das Michaelis diesen zu, so kann das Michaelis die zusätzliche Leistungsbereitschaft dem Kunden in Rechnung stellen, es sei denn, das Michaelis trifft daran ein Verschulden.

12. Eigentumsvorbehalt

12.1 Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Waren verbleibt das Eigentum daran beim Michaelis.

13. Datenschutz

13.1 Das Michaelis erhebt, verarbeitet und nutzt die erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zum Zwecke der Erfüllung des Vertragsverhältnisses. Das Michaelis ist berechtigt, die personenbezogenen Daten an Dritte weiterzugeben, soweit die zur Erbringung der vertraglichen Leistungen des Michaelis erforderlich ist. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
14.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Leipzig. Sofern der Kunde die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Leipzig.
14.3 Es gilt das deutsche Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Michaelis betreibt in Leipzig und Umgebung

Hotel Michaelis
Übernachten, Speisen und Tagen
Miaboda Apparte-ments
Übernachten und Wohnen
Restaurant Michaelis
Speisen, Genießen und Catering
Alte Essig-Manufactur
Übernachten, Feiern und Tagen
Da Capo
Galas, Brunchen und Oldtimer
Salles de Pologne
Kultur genießen und Events feiern
Herrenhaus Möckern
Events, Feiern, Heiraten
Campus Restaurant
Speisen, Genießen und Catering
Michaelis im Gewandhaus
Speisen, Kultur genießen und Events
Catering-Service
Events mit Genuss
Wo Verwöhnen zum Prinzip wird.
Für Sie als Gast und für Sie als Gastgeber.
Michaelis. Wenn alles getan ist.

Auszeichnungen und Bewertungen